Leben in Deutschland: Wahlen practice questions

For the Bundestag, check age 18, a secret ballot and the five principles. A rule you remember from a Land election or from the European election is a different vote.

Question 1

Welche Regel gehört nicht zu den Wahlgrundsätzen für den Bundestag?

  1. Ein Zensus, nach dem nur Grundbesitzer eine Stimme haben.
  2. Die Wahl ist allgemein und nicht an Grundbesitz gebunden.
  3. Die Wahl ist gleich.
  4. Die Wahl ist geheim.

Answer: Ein Zensus, nach dem nur Grundbesitzer eine Stimme haben.

Artikel 38 Absatz 1 des Grundgesetzes nennt eine allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahl. Ein Zensus nach Grundbesitz widerspricht dem allgemeinen und gleichen Wahlrecht. Allgemein, gleich und geheim bleiben dagegen Grundsätze.

Question 2

Eine Partei schickt ihrer Abgeordneten eine schriftliche Weisung, wie sie morgen abzustimmen hat. Bindet das die Abgeordnete?

  1. Ja. Eine Weisung der Partei hat den Rang eines Bundesgesetzes und bindet die Abstimmung.
  2. Nein. Abgeordnete sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
  3. Ja, wenn die Weisung per Einschreiben kommt.
  4. Ja. Abgeordnete vertreten nur ihre Partei, nicht das ganze Volk.

Answer: Nein. Abgeordnete sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

Artikel 38 Absatz 1 des Grundgesetzes: die Abgeordneten sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Eine Parteimitteilung, auch als Einschreiben, ist keine solche Bindung und kein Gesetz.

Question 3

Mit welchem Alter kann eine Deutsche für den Bundestag kandidieren?

  1. Erst mit 40 Jahren, dem Mindestalter für das Amt des Bundespräsidenten.
  2. Erst mit 25, dem alten Wahlalter der frühen Bundesrepublik.
  3. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres, dem Alter der Volljährigkeit.
  4. Mit 16, weil jede Wahl in Deutschland dieses Alter nutzt.

Answer: Mit Vollendung des 18. Lebensjahres, dem Alter der Volljährigkeit.

Artikel 38 Absatz 2 des Grundgesetzes: wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt, also 18 Jahre. Vierzig Jahre sind das Mindestalter für das Amt des Bundespräsidenten. Sechzehn Jahre gelten nicht für eine Kandidatur zum Bundestag.