Leben in Deutschland: Grundrechte practice questions

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Question 1

Eine Gruppe will mit Schlagstöcken durch die Innenstadt ziehen und nennt das eine geschützte Versammlung. Ist der Schutz eröffnet?

  1. Nein. Geschützt ist eine Versammlung, die friedlich und ohne Waffen stattfindet.
  2. Ja. Artikel 8 erlaubt ausdrücklich bewaffnete Umzüge durch die Innenstadt.
  3. Ja. Sobald drei Personen zusammenstehen, sind Waffen unerheblich.
  4. Nein. Versammlungen sind überhaupt nicht geschützt, auch friedliche nicht.

Answer: Nein. Geschützt ist eine Versammlung, die friedlich und ohne Waffen stattfindet.

Artikel 8 Absatz 1 des Grundgesetzes gibt allen Deutschen das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Schlagstöcke nehmen der Versammlung diesen Schutz. Friedliche Versammlungen bleiben dagegen geschützt; das Gegenstück, sie ganz zu verbieten, ist ebenfalls falsch.

Question 2

Eine Behörde öffnet regelmäßig die privaten Briefe einer Anwohnerin, nur aus Neugier. Welches Recht ist berührt?

  1. Nur das Wahlrecht. Briefe stehen außerhalb des Grundgesetzes.
  2. Das Briefgeheimnis. Post darf nicht nach Belieben geöffnet werden.
  3. Kein Recht. Neugier einer Behörde ersetzt eine gesetzliche Grundlage.
  4. Das Münzrecht des Bundes, weil Briefe Papier sind.

Answer: Das Briefgeheimnis. Post darf nicht nach Belieben geöffnet werden.

Artikel 10 des Grundgesetzes schützt das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis. Eingriffe brauchen eine gesetzliche Grundlage und sind die Ausnahme, nicht die Folge bloßer Neugier. Wahlrecht und Münzrecht betreffen diese Briefe nicht.

Question 3

Die Polizei will eine Wohnung durchsuchen. Was verlangt das Grundgesetz grundsätzlich?

  1. Die Wohnung ist Staatseigentum und kann jederzeit ohne gesetzliche Grundlage betreten werden.
  2. Nur der Vermieter darf die Durchsuchung anordnen, ein Gericht nie.
  3. Eine Durchsuchung braucht eine gesetzliche Grundlage, in der Regel die Anordnung eines Richters.
  4. Durchsuchungen sind auch mit richterlicher Anordnung in jedem Fall verboten.

Answer: Eine Durchsuchung braucht eine gesetzliche Grundlage, in der Regel die Anordnung eines Richters.

Artikel 13 des Grundgesetzes erklärt die Wohnung für unverletzlich. Durchsuchungen ordnet grundsätzlich ein Gericht an; das Gesetz kann enge Ausnahmen für Gefahr im Verzug vorsehen. Weder ist die Wohnung Staatseigentum, noch ist jede richterliche Anordnung wirkungslos, noch entscheidet allein der Vermieter.