Leben in Deutschland: Grundrechte practice questions
Name the article's protected interest first (Würde, Gleichheit, Meinung, Glauben), then check whether the option describes a crime or a duty the article does not create.
Question 1
Eine Gruppe will mit Schlagstöcken durch die Innenstadt ziehen und nennt das eine geschützte Versammlung. Ist der Schutz eröffnet?
- Nein. Geschützt ist eine Versammlung, die friedlich und ohne Waffen stattfindet.
- Ja. Artikel 8 erlaubt ausdrücklich bewaffnete Umzüge durch die Innenstadt.
- Ja. Sobald drei Personen zusammenstehen, sind Waffen unerheblich.
- Nein. Versammlungen sind überhaupt nicht geschützt, auch friedliche nicht.
Answer: Nein. Geschützt ist eine Versammlung, die friedlich und ohne Waffen stattfindet.
Artikel 8 Absatz 1 des Grundgesetzes gibt allen Deutschen das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Schlagstöcke nehmen der Versammlung diesen Schutz. Friedliche Versammlungen bleiben dagegen geschützt; das Gegenstück, sie ganz zu verbieten, ist ebenfalls falsch.
Question 2
Eine Behörde öffnet regelmäßig die privaten Briefe einer Anwohnerin, nur aus Neugier. Welches Recht ist berührt?
- Nur das Wahlrecht. Briefe stehen außerhalb des Grundgesetzes.
- Das Briefgeheimnis. Post darf nicht nach Belieben geöffnet werden.
- Kein Recht. Neugier einer Behörde ersetzt eine gesetzliche Grundlage.
- Das Münzrecht des Bundes, weil Briefe Papier sind.
Answer: Das Briefgeheimnis. Post darf nicht nach Belieben geöffnet werden.
Artikel 10 des Grundgesetzes schützt das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis. Eingriffe brauchen eine gesetzliche Grundlage und sind die Ausnahme, nicht die Folge bloßer Neugier. Wahlrecht und Münzrecht betreffen diese Briefe nicht.
Question 3
Die Polizei will eine Wohnung durchsuchen. Was verlangt das Grundgesetz grundsätzlich?
- Die Wohnung ist Staatseigentum und kann jederzeit ohne gesetzliche Grundlage betreten werden.
- Nur der Vermieter darf die Durchsuchung anordnen, ein Gericht nie.
- Eine Durchsuchung braucht eine gesetzliche Grundlage, in der Regel die Anordnung eines Richters.
- Durchsuchungen sind auch mit richterlicher Anordnung in jedem Fall verboten.
Answer: Eine Durchsuchung braucht eine gesetzliche Grundlage, in der Regel die Anordnung eines Richters.
Artikel 13 des Grundgesetzes erklärt die Wohnung für unverletzlich. Durchsuchungen ordnet grundsätzlich ein Gericht an; das Gesetz kann enge Ausnahmen für Gefahr im Verzug vorsehen. Weder ist die Wohnung Staatseigentum, noch ist jede richterliche Anordnung wirkungslos, noch entscheidet allein der Vermieter.