Leben in Deutschland: Alltag, Sozialstaat und Bildung practice questions
Schools and their curricula belong to the Land. Health insurance is compulsory for residents generally, not only for civil servants. Do not answer with a benefit amount; those figures change.
Question 1
In welchem Alter beginnt die Schulpflicht in der Regel?
- Mit sechs Jahren. Das Nähere regeln die Länder.
- Mit zwei Jahren, bundeseinheitlich durch den Bundespräsidenten.
- Erst mit 18 Jahren, zusammen mit dem Wahlrecht.
- Es gibt keine Schulpflicht; der Schulbesuch ist überall freiwillig.
Answer: Mit sechs Jahren. Das Nähere regeln die Länder.
Die Schulpflicht ist Landesrecht und beginnt in der Regel mit sechs Jahren. Der Bundespräsident setzt kein bundesweites Einschulungsalter von zwei Jahren fest. Das Wahlrecht mit 18 ersetzt die Schulpflicht nicht, und der Schulbesuch ist nicht bloß freiwillig.
Question 2
Welche Einrichtung gehört zur gesetzlichen Sozialversicherung?
- Ein privater Kegelclub ohne jeden Versicherungszweck.
- Die Rentenversicherung.
- Die Europäische Zentralbank.
- Das Standesamt, das Ehen beurkundet.
Answer: Die Rentenversicherung.
Zur Sozialversicherung gehören unter anderem Kranken-, Pflege-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung. Ein Kegelclub, die Zentralbank und das Standesamt sind keine Zweige dieser Versicherung. Die Rente sichert das Einkommen im Alter und bei Erwerbsminderung.
Question 3
Dürfen Beschäftigte eine Gewerkschaft gründen, um ihre Arbeitsbedingungen zu verbessern?
- Nein. Gewerkschaften sind verboten, seit es das Grundgesetz gibt.
- Nur mit einer jährlichen Erlaubnis des Bundespräsidenten, sonst ist die Gründung unwirksam.
- Ja. Die Koalitionsfreiheit schützt Vereinigungen zur Wahrung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen.
- Nur für Beamtinnen und Beamte, nicht für Arbeitnehmerinnen.
Answer: Ja. Die Koalitionsfreiheit schützt Vereinigungen zur Wahrung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen.
Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes gewährleistet die Koalitionsfreiheit für jedermann und für alle Berufe. Eine jährliche Erlaubnis des Bundespräsidenten ist nicht vorgesehen. Das Grundgesetz hat Gewerkschaften nicht verboten.